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Dienstleistungen von
RA Mag. Streit &
RA Dr. Ulrich Hildebrandt
Wir führen
weltweite, detaillierte
Markenrecherchen und Kennzeichenrecherchen durch.
Sie können dadurch überprüfen, ob ein Name unbedenklich ist für eine
Marken-Anmeldung.
Unsere kostengünstigen (zu fairen Festpreisen)
und raschen Marken-Recherchen
gliedern sich in
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Marken-Identitäts und Marken-Ähnlichkeitsrecherchen,
wobei nicht nur nach bereits registrierten Marken sondern
auch nach nur angemeldeten Marken recherchiert wird.
Weiters recherchieren wir auch nach diesen
Kennzeichenrechten:
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Geschäftlichen Bezeichnungen:
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Namensrechten nach juristischen Personen (Firmennamen)
- Namensrechten von physischen Personen
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Werktitel/Titelschutz-Rechten (Medientitel wie Druckwerk, Film,
Musikstück bzw. Musik-CD, Software, etc.)
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Besondere Unternehmensbezeichnungen,
Bezeichnung von Dienstleistungen, Geschäftsabzeichen (z.B.
Kleidung der Angestellen oder Telefonnummer oder Adresse -
nur mit Verkehrsgeltung) &
besondere Geschäftsbezeichnung wie z.B. Etablissementbezeichnungen
(z.B. "Hotel zum Fiaker")
- Geographische Herkunftsangaben (z.B.
Champagner, Schwechater Pils)
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Urheberrechten
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Schon vor!
Anmeldung/Registrierung einer Marke (bzw. auch eines Domainnames) sollte auf jeden Fall überprüft werden, ob
Rechte Dritter verletzt werden!
Eine professionelle Marken-
& Kennzeichen-Recherche kann
Sie vor Kollisionen mit bereits bestehenden,
verwechslungsfähigen, Schutzrechten bewahren und damit vor:
- dem Verlust Ihrer bereits
angemeldeten Marke oder Internet-Domain aufgrund eines
Widerspruches/Nichtigkeitsverfahren
oder einer Löschungsklage
- teuren
Abmahnschreiben
- einstweiligen Verfügungen
- kostenintensiven,
gerichtlichen Klagsforderungen (auf Unterlassung,
Schadenersatz (Berechnung i.d.R. nach
der sog. Lizenzanalogie), Auskunft,
Vernichtung/Beseitigung, Urteilsveröffentlichung, etc; mit
hohen Streitwerten)
Zu einer Markenrecherche gehört aber auch
unbedingt die fachmännische Beurteilung und Bewertung der
Verwechslungsgefahr, die nur ein erfahrener "Marken-Anwalt"
erstellen kann.
RA Mag. Streit und
RA Dr. Ulrich Hildebrandt überprüfen die Verwechslungsgefahr u.a. unter
folgenden Gesichtspunkten:
- unmittelbare Verwechslungsgefahr
- Verwechslungsgefahr durch gedankliche
Verbindung (assoziativ)
- schriftbildliche Verwechsluntgsgefahr
- klangliche Verwechslungsgefahr (phonetischer
Abgleich)
- begriffslogische Verwechslungsgefahr
(sinnmäßig)
- Verwechslungsgefahr bei
Kombinationsmarken
- Verwechslungsgefahr mit notorisch
bekannten Namen/Marken
Hintergrund/Hinweise:
Aus den
Rechtsvorschriften ist abzuleiten, dass jeder der
wirtschaftlich tätig ist, alle Möglichkeiten auszuschöpfen hat,
um zu verhindern, dass er Namensrechte Dritter verletzt. Dazu
gehört auch schon die Überprüfung ob eine Marke bereits
registriert ist - sie braucht noch nicht einmal in Benützung
sein!
Eine vorausgehende Markenrecherche ist immer notwendig, um nicht
bereits durch die bloße Markenanmeldung eine Verletzung eines älteren
Kennzeichenrechts zu begehen, die regelmäßig
Unterlassungsansprüche mit entsprechenden Kosten begründen.
Vor dem Vorwurf der Fahrlässigkeit
(z.B. in einem eventuellen Prozess um Markenrechte) betreffend
einer neuen Markenanmeldung und damit verbundenen
schwerwiegenden Rechtsfolgen
(z.B.
Schadenersatzansprüchen) bewahrt Sie nur eine
vorausgehende
Markenrecherche, die sachlich kompetent durchgeführt und
ausgewertet wurde.
Erwähnt werden soll noch, dass
durch eine Markenrecherche unnötige
Kosten für eine später zurückgewiesene oder
gelöschte Anmeldung erspart werden
können, da die Anmeldegebühren
vom Patent-/Markenamt nicht zurückerstattet werden.
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